Rechtsprechung Aktuelles News - Juni 2017

Servicegebühr für Tickets zum Selberausdrucken unzulässig

Servicegebühr für Tickets zum Selberausdrucken unzulässig

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Ticketanbieter Eventim verklagt, weil dieser bei Online-Bestellungen von Eintrittskarten eine sogenannte „print@home“ Option anbietet, bei der Tickets Zuhause ausgedruckt werden können. Obwohl hier keine Porto- oder Materialkosten anfallen, verlangte der Anbieter eine pauschale Servicegebühr 2,50€. Das Oberlandesgericht Bremen (Az.: 5 U 16/16) entschied, dass eine solche Gebühr unzulässig ist. Revision wurde jedoch zugelassen.

Wird das Urteil rechtskräftig, müsste Eventim nach Ansicht der Verbraucherzentrale grundsätzlich die eingenommenen Beträge an die Kunden zurückzahlen, sofern die Ansprüche noch nicht verjährt sind.

 

Quelle: http://www.ra-springborn.de