Gewinnabschöpfung bei Straftat
Seit dem 01.07.2017 ist durch eine gesetzliche Neuregelung im Strafverfahren die Gewinnabschöpfung des durch die Straftat erlangten Gewinns durchzuführen.
Damit kann kriminell erworbenes Vermögen nun auch nachträglich, z.B. auch von den Erben, zurückgeholt werden.
Nunmehr können die Erträge sämtlicher Straftaten mit dem Gerichtsurteil eingezogen werden.
Gefunden bei www.ra-springborn.de