Rechtsprechung Aktuelles News - Dezember 2017

Beschädigung der Windschutzscheibe - Kein Schadensersatz

Beschädigung der Windschutzscheibe - Kein Schadensersatz

Ein auf der Autobahn liegender Stein wurde durch einen vorausfahrenden LKW aufgewirbelt und beschädigte die Windschutzscheibe des Klägers, welcher Schadensersatz forderte.


Das LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass ein LKW-Fahrer keinen Schadensersatz zahlen muss, wenn diesen kein Verstoß gegen seine Sorgfaltspflicht trifft. Hierbei handelte es sich um ein "unabwendbares Ereignis", zudem habe der LKW-Fahrer nicht mit einem Stein rechnen müssen. Anders könne es sich in einem Baustellenbereich verhalten, in dem lose Steine herumliegen. In solchen Bereichen müsse der LKW-Fahrer seine Geschwindigkeit anpassen.

Gefunden bei http://www.ra-springborn.de